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Referat - Arbeitsschutz und Schutzausrüstung

Thema: Arbeitsschutz und Schutzausrüstung
Inhalt: Geschichte, Arten, Gesetze und Schutzausrüstung.
 
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Arbeitsschutz und Schutzausrüstung

 
Arbeitsschutz

Einleitung - Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Berufe. Jeder Beruf hat seine eigenen Aufgaben und Anforderungen und wird unter den verschiedensten Bedingungen ausgeführt. Es gibt Berufe, die mit mehr Gefahren verbunden sind als andere, z. B. Dachdecker, Bauschlosser, Schweißer, Zimmerer, Maurer oder Betonbauer sind nur einige der Berufe mit gefährlicheren Arbeitsbedingungen. Zu den gefährlicheren Arbeitsbedingungen gehören z. B. erhöhte Unfallgefahren (Stürze vom Dach, herabfallende Gegenstände, Gefährdung durch Chemikalien usw.), arbeitsbedingte Erkrankungen und Dauerschäden (durch physische Belastungen wie z. B. durch Tragen und Heben schwerer Lasten, Einatmung von Chemikalien, Gefahrstoffe, Allergien, Atemwegserkrankungen z. B. durch Asbest, Lärm usw.) und allgemeine Berufskrankheiten der jeweiligen Sparte.

Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Beschäftigten vor den jeweiligen arbeitsbedingten Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen ihres Berufes zu schützen. Durch verschiedene Maßnahmen und Mittel soll so die Arbeitssicherheit erhöht werden und eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung geschaffen werden. Vermeidung von Gefahren und Unfällen gehört zum Arbeitsschutz, sowie die Verringerung der Folgen von Arbeitsunfällen, Gesundheitsschutz und der Schutz spezieller Personengruppen (wie beispielsweise Jugendschutz oder auch Mutterschutz).
 

Kurze Geschichte des Arbeitsschutzes

Durch die Industrielle Revolution, die sich im 19. Jahrhundert in Europa durchsetzte, wurde die Arbeitswelt industrialisiert und so komplett verändert. Der Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft führte nicht nur zum schnellen Vorantreiben von Produktivität, Wissenschaft und Technologien, sondern auch verstärkt zu Arbeitsunfällen und sozialen Missständen.

1828 Preußen. Der festgestellte Gesundheitszustand der Rekruten bei der Musterung hat sich stark verschlechtert und viele der Rekruten gelten als Untauglich. Es wurde festgestellt, dass dies Folge der immensen Kinderarbeit ist.

1839 Einführung des „Preußischen Regulativs“. Damit wurde die Kinderarbeit in den Fabriken beschränkt und für Kinder unter 9 Jahren verboten. Jugendliche unter 16 Jahren durften nur 10 Stunden am Tag arbeiten.

1853 Die Gewerbeaufsicht wird eingeführt und in der preußischen Gewerbeordnung wird die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen verboten.

1874 Arbeiterparteien im Reichstag setzen durch, dass Schutzmaßnahmen vor giftigen Stoffen und beweglichen Maschinen eingeführt werden.

1887 Der heute noch gültige Aufsichtsparagraph wird eingeführt. Fabrikinspektoren sollten Gefahr für Leib und Leben erkennen und auf die Beseitigung der Gefahren hinarbeiten.

1881 Reichstag beschließt mehrere Gesetze zur sozialen Sicherung. Und 1883 tritt das Krankenversicherungsgesetz in Kraft, welches für Krankengeld, ärztliche Behandlung, Arznei, Hilfsmittel und weiteres sorgt.

1885 tritt das Unfallversicherungsgesetz in Kraft und führt verschiedene Leistungen bei Betriebsunfällen ein, wie z. B. Unfallrenten, medizinische Heilbehandlung usw.

1891 Arbeiterschutzgesetz wird erlassen und so die staatliche Gewerbeaufsicht gegründet, die Fabriken und Gewerbe überwacht. Das aus Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften bestehende duale Arbeitsschutzsystem entsteht und zum Ende des 19 Jahrhunderts werden Arbeitnehmer immer mehr vor Gefahren bei der Arbeit geschützt und entsprechende gesetzliche Regelungen erlassen.

1973 Einführung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Betriebe müssen Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und weitere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitstellen.

1985 Der Arbeitsschutz wird auf europäischer Ebene geregelt im Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

1996 Arbeitsschutzgesetz tritt in Kraft und das Sozialgesetzbuch VII.
 

 
Was gehört zum Arbeitsschutz? Verschiedene Aspekte? Arten des Arbeitsschutzes?

Es gibt unterschiedliche Aspekte bzw. Arten des Arbeitsschutzes. Dazu zählen der allgemeine Arbeitsschutz, der soziale Arbeitsschutz, der technische Arbeitsschutz und der medizinische Arbeitsschutz.

Allgemeiner Arbeitsschutz:

Die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmer stehen hier im Mittelpunkt. Arbeit soll entsprechenden Arbeitsschutzbedingungen nach gestaltet werden und die Arbeitskraft somit erhalten werden. Sicherheitsvorschriften sollen umgesetzt werden und sind vom Arbeitnehmer ausdrücklich einzuhalten, denn eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften kann im schlimmsten Fall sogar zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

Sozialer Arbeitsschutz:

Dazu gehört der Kinder- und Jugendarbeitsschutz, Frauen- und Mutterarbeitsschutz. Das Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutz und die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (regelt die erlaubten Lenkzeiten und Ruhepausen von Lkw- und Busfahrern usw.).

Technischer Arbeitsschutz:

Der Umgang mit Maschinen und anderen Arbeitsmitteln kann ebenfalls erhebliche Risiken für die Gesundheit darstellen oder lebensgefährlich sein. Daher gibt es vielzählige Rechtsvorschriften, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Dazu zählen das Gefahrgutrecht, Gefahrstoffrecht, Sprengstoffrecht, Recht zum Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und das Chemikalienrecht. Für Anlagen und Geräte muss auf Anlagensicherheit geachtet werden, so auch bei Baustellen und Arbeitsstätten, Produktsicherheit, Anlagensicherheit und die Sicherheit von Medizinprodukten stehen ebenfalls im Vordergrund. Die Regelungen zu strahlenbedingten Gesundheitsgefahren werden im Atomgesetz, der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung festgehalten.

Medizinischer Arbeitsschutz:

Sicherheitsfachleute untersuchen Arbeitsplätze hinsichtlich des Risikos für Berufskrankheiten, verschiedene Gesundheitsprobleme und Unfällen. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften kooperieren miteinander und arbeiten auch mit Betriebsärzten und Betriebsräten usw. zusammen. Ärzte machen arbeitsmedizinische Fortbildungen und auch die psychologischen und soziologischen Fragen, die das Arbeitsleben betreffen, werden untersucht.


Gesetze

Aufgrund vieler europäischer Richtlinien zur Vereinheitlichung des Arbeitsschutzes wurden in Deutschland viele verschiedene Gesetze verabschiedet. Mittlerweile hat sich folgende Struktur ergeben:

Das Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen:

  • Arbeitsstättenverordnung
    Baustellenverordnung
    Betriebssicherheitsverordnung
    Bildschirmarbeitsverordnung
    Lastenhandhabungsverordnung
    Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
    Biostoffverordnung
    Gefahrstoffverordnung (auch Verordnung zum Chemikaliengesetz)
    Technische Regeln
    PSA-Benutzungsverordnung

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) mit seinen Verordnungen (GPSGV, Beispiele):

  • 9. GPSGV Maschinenverordnung
    11. GPSGV Explosionsschutzverordnung
    Spielzeugverordnung

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):

  • Vorschriften zum Gesundheitsschutz der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (BGV, BGR, BGI)

Das Chemikaliengesetz mit seinen Verordnungen.

Das Atomgesetz mit seinen Verordnungen:

  • Röntgenverordnung
    Strahlenschutzverordnung

Quelle der Verordnungsstruktur: Wikipedia Arbeitsschutz


Schutzausrüstung

Jedes Jahr gibt es unzählige Arbeitsunfälle in fast allen Bereichen. Es gibt leichte Unfälle mit kleinen Verletzungen, schwere Unfälle mit üblen Verletzungen und auch tödliche Arbeitsunfälle. Um Unfällen vorzubeugen, die Arbeiter zu schützen und die Arbeit generell sicherer zu machen, gibt es die Persönliche Schutzausrüstung, auch PSA genannt. Sie gehört zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit und soll den Träger während der Arbeit vor Gefahren schützen und ebenfalls das Risiko von Arbeitsunfällen mindern. Die Sicherheit und Gesundheit des Arbeiters steht im Mittelpunkt und die Schutzausrüstung wird in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt, wie z. B. in der Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, in Laboren und Chemiebetrieben, bei der Feuerwehr und in vielen anderen Branchen ebenfalls.

Die Schutzausrüstung kann aus verschiedenen Teilen bestehen, wie beispielsweise Schutzbrille, Handschuhe, Schutzhelm usw. Dabei kommt es immer auf die jeweilige Arbeit und deren Anforderungen an. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss er die einwandfreie Funktionsweise der Schutzausrüstung gewährleisten sowie den einwandfreien hygienischen Zustand. Zum optimalen Schutz werden meist mehrere Teile der Schutzausrüstung kombiniert, wie z. B. Helm, Handschuhe, Ohrstöpsel, Schutzbrille usw.

Die Schutzausrüstung ist in mehrere Kategorien unterteilt und jede Kategorie steht für eine andere Art von Gefährdung. Außerdem muss die PSA den jeweiligen (Din oder EN) Normen und Gesetzen der Länder entsprechen. Folgende Kategorien gibt es:

Kategorie 1 beinhaltet Schutzausrüstung für geringfügige Risiken, wie z.B. Handschuhe, Sonnenbrille und Taucherbrille.

Gegen mittlere Risiken sollen die Teile der Schutzausrüstung aus Kategorie 2 schützen. Mittlere Risiken werden als Risiken eingestuft z. B. durch mechanische Gefahren, die ernste Verletzungen verursachen können. Zur PSA der Kategorie 2 zählt:
Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuh, Sicherheitsschuh, Schweißeranzug, Schnittschutzhosen und Schutzhelme (für Industrie und Bau).

Die Kategorie 3 enthält Schutzausrüstung gegen tödliche oder irreparable Verletzungen. Auslöser dafür sind häufig chemische Gefahren. Zu dieser Kategorie zählt:
Atemschutzgerät, Tauchgerät, Absturzsicherung, Schutzhandschuh, Schutzkleidung gegen Chemikalien und CMR-Arzneimittel, Atemschutzmasken der Stufe FFP3.

     
 

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